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AGB Gebrauchtwagen-Verkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen.

VI. Sachmängelhaftung

Die Ansprüche auf Nacherfüllung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.

Ansprüche wegen Mängel gehen auf Nachbesserung beim Verkäufer, soweit die Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer erfolgen kann.

Ein Schadensersatzanspruch aus der Sachmängelhaftung sowie ein Anspruch auf vergebliche Aufwendungen ist ausgeschlossen, ausgenommen Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aufgrund groben Verschuldens.

Eine vom Verkäufer dem Käufer etwa eingeräumte Garantie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers nicht.

VII. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderung, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegen den Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.